Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung von (überwiegend) mittelständischen Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen und strategischen Fragen. Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
Mit dem Ziel der konstruktiven Beilegung eines Konflikts durch die Streitparteien unterstützen wir unsere Mandanten auf Wunsch als Mediatoren in wirtschaftlich oder betrieblich relevanten Angelegenheiten.
Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement sind nicht erst seit Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (kurz: StaRUG) Pflicht für Geschäftsleiter einer juristischen Person. Wir helfen, Krisenindizien rechtzeitig zu erkennen und versuchen, gemeinsam mit einem interdisziplinären Beraterteam den Mandanten aus der Krise heraus wieder zum Erfolg und zu nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit zu führen.
Compliance wird zunehmend wichtiger und für Unternehmen aufgrund der Vielzahl an zu beachtenden Gesetzen und Richtlinien herausfordernder. Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen Compliance-Management-Systems und der Erstellung von internen Regelwerken, wie bspw. dem Code of Conduct oder der Anti-Korruptionsrichtlinie.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle für die Entgegennahme von Hinweisen. Frau Rechtsanwältin Florentine Bucksch hat langjährige Erfahrung als Ombudsfrau für die größte kommunale Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München und steht Ihnen für Fragen rund um das HinSchG sowie eine adäquate Umsetzung für Ihr Unternehmen gerne zur Verfügung.
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